Licht ist Leben. Und ist es Licht, das Schönheit überhaupt erst sichtbar macht.
Deswegen mögen Menschen Licht.
Für Menschen, die im Straßenverkehr unterwegs sind, hat 3M eine brilliante Erfindung gemacht: Das erste LED-Nummernschild, das selbst leuchtet. Es ist ein neuer Stern am Himmel und er ist für alle da, die Ihr Fahrzeug mögen.
Das Selbst Leuchtende Nummernschild ist schöner und es ist sicherer, weil es heller ist.

Das Selbst Leuchtende Nummernschild (SLN) ist die perfekte Einheit aus Ästhetik und mehr Sicherheit.
Klassische Autokennzeichen aus Aluminium werden durch externe Lampen ungleichmäßig angestrahlt. Das SLN von 3M leuchtet durch integrierte LED von selbst.
Eine Spezialfolie verteilt das Licht gleichmäßig auf der Oberfläche, somit leuchtet das Nummernschild heller und wird schneller wahrgenommen. Aber man sieht es nicht nur besser, es sieht auch besser aus: Für das herausragende Design wurde das SLN mit dem renommierten Materialica Design Award 2006 ausgezeichnet.
Eine schöne Innovation von 3M für optimale Erkennbarkeit und mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Sehen Sie den Unterschied im Film:
Montageanleitung
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Das Selbst Leuchtende Nummernschild (SLN) von 3M wird im Vergleich zu klassischen Kennzeichen um nahezu 50% schneller wahrgenommen. Dadurch kann das Risiko von Auffahrunfällen sinken.
Bei Sprühnebel ist das SLN 9,4 % heller als klassische Kennzeichen. Bei Verschmutzung unter Nachtbedingungen wird es 32,9 % heller wahrgenommen. Wird es bei Nacht und Schmutz von einem Fahrzeug angestrahlt, ist es aus Sicht eines PKW Fahrers um 29,4 % und aus Sicht eines LKW-Fahrers um 48,8 % heller und besser erkennbar. Dadurch kann das Risiko eines Auffahrunfalls durch nachfolgende Fahrzeuge sinken.
Studie: Vergleich der Wahrnehmungsgestalt (Signalbild) von vorausfahrenden Fahrzeugen in Fahrzeugkolonnen.
Allgemeine Bauartgenehmigung
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat dem Selbstleuchtenden Nummernschild von 3M am 10 Juli 2007 die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) erteilt.
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Technische Anforderungen (TA) Nr. 22a vom 17.03.2005
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) definiert, dass die Einzelerzeugnisse der Serienfertigung mindestens den Bedingungen entsprechen, die in den ?Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO? vom 05.07.1973 unter Berücksichtigung der am 29.11.2003 in Kraft getretenen Fassung sowie dem Entwurf zur TA Nr. 22a vom 17.03.2005 aufgeführt sind.
Download TA 22a .pdf
Wahrnehmungsstudie
Präsentation von Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilfried Echterhoff, Geschäftsführender Vorstand, der Gesellschaft für Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen ( GUVU ), Köln. Die Präsentation bezieht sich auf eine aktuell von der GUVU durchgeführte Experimentalstudie und enthält auszugsweise die Ergebnisse über Unterschiede zwischen Kennzeichentypen.
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Weitere Informationen
Weiters interessantes Infomaterial finden unter dem untenstehenden Link von 3M.
www.3m-sln.de
